Im Deutschen Reich wurde im Jahr 1916 ein Umsatzsteuersystem auf der Basis der Brutto-Allphasen-Steuer eingeführt, das zur sogenannten kumulierenden Kaskadenbesteuerung führte, da auf jeder Umsatzstufe die Umsatzsteuer zu entrichten war und kein Recht auf Vorsteuerabzug bestand. In diesem System konnte durch die Minimierung der Zahl der Produktionsund Handelsstufen die (kumulierte) Steuerlast erheblich vermindert werden. Dieser Umstand brachte Umgehungsgeschäfte mit sich, insbesondere durch die - nur vorgeschobene - Einschaltung von Kommissionären. Beispielsweise behauptete ein Handelsunternehmen, es würde nur als direkter Stellvertreter für den Hersteller auftreten.