Die Unterscheidung zwischen dem direkten Stellvertreter und dem indirekten Stellvertreter beruht auf bestimmten formellen Anforderungen. Um als direkter Stellvertreter anerkannt zu werden, muss der Betreffende im fremden Namen und auf fremde Rechnung auftreten. Falls eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, handelt er als indirekter Stellvertreter mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Nachfolgend ist die Verfassungsmässigkeit der Formvorschriften, die dem Unternehmer im Bereich der Mehrwertsteuer die Beweislast für die direkte Stellvertretung