Klaus Tipke, Steuergerechtigkeit, Köln 1981, S. 102; siehe auch den unveröffentlichten Entscheid der Eidgenössischen Zollrekurskommission vom 18. Dezember 1997 in Sachen S. K. AG [ZRK 1996-009], E. 4c/aa, mit weiteren Hinweisen). Das Bemühen, eine einzige und umfassende Regelung für die Stellvertretung für alle Arten von Umsätzen (für Warenlieferungen und Dienstleistungen, dies unter Einschluss der Vermietung und unabhängig davon, ob diese als Lieferung angesehen wird oder nicht) zu entwickeln, ist ebenfalls in Betracht zu ziehen (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, a.a.O., § 3 Rz. 210 in fine; Vogel/Schwarz, a.a.O., § 3 Rz. 114).