9 Umsatzkette nicht abreissen zu lassen und diese damit nachvollziehen zu können, ist auch für das System der Mehrwertsteuer gültig, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug einen Pfeiler dieses Systems bildet. Was die Dienstleistungen betrifft, so kann man sich fragen, ob die Anwendung dieser Fiktion tatsächlich erforderlich ist. Die Regelung von Art. 10 Abs. 1 und 2 MWSTV kann sicher unter dem Gesichtspunkt kritisiert werden, dass dabei auf künstliche Kriterien zurückgegriffen wird (Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, a.a.O., § 3 Rz. 267).