anderes als eine Geschäftsbesorgung), erschien es erforderlich, dass die Kette der Umsätze und der Besteuerungen vollständig und nachvollziehbar gemacht wird. Daher wurde die Fiktion der beiden vollständigen Lieferungen zwischen dem Kommittenten (Auftraggeber) und dem Kommissionär einerseits und dem Kommissionär und dem Dritten andererseits entwickelt (vgl. Vogel/Schwarz, a.a.O., § 3 Rz. 117; Alfred Hartmann / Wilhelm Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Loseblatt, Berlin 1967/1991, § 3 Rz. 73 in fine; siehe auch Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, a.a.O., § 3 Rz.