nachvollzogen werden kann, dies vor allem im Hinblick auf den Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung (vgl. E. 44 jenes Entscheides, der den Standpunkt der Europäischen Kommission behandelt). b. Im Bereich der übergeordneten systemtragenden Grundprinzipien des Mehrwertsteuerrechts muss man sich zunächst ausdrücklich in Erinnerung rufen, dass die Notwendigkeit der Anwendung der gegenständlichen Fiktion ihren Ausgangspunkt in der Problematik des Kommissionsgeschäftes hat. Da der Kommissionär bei einem Kauf, für den er eingeschaltet wird, nicht notwendigerweise vom Verkäufer die Befugnis eingeräumt erhält, über die Ware wie ein Eigentümer zu verfügen (das Kommissionsgeschäft ist nichts