In der Literatur wird jedoch zu bedenken gegeben, dass der deutsche Gesetzgeber diese europäische Bestimmung mithin nur unvollständig umgesetzt hat (vgl. Konrad Plückebaum / Heinz Malitzky, Umsatzsteuergesetz [Mehrwertsteuer], Loseblatt, Köln 1996, § 3a Rz. 143). Anerkannt wird in diesem Zusammenhang, dass Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie nur über Art. 28 Abs. 3 Bst. e und Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie aufgehoben werden kann und nicht über die Gesetzgebung eines Mitgliedstaates (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, a.a.O., § 3 Rz. 210; Vogel/Schwarz, a.a.O., § 3 Rz. 115 und 241).