berücksichtigen (Günter Rau / Erich Dürrwächter / Hans Flick / Reinhold Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, Loseblatt, 7. Aufl., Köln 1992, § 3 Rz. 210 in fine; Alfred Vogel / Bernhard Schwarz, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, Loseblatt, Freiburg i. Br. 1997, § 3 Rz. 241; vgl. auch Art. 11 Teil B 3 Bst. b der 6. EG-Richtlinie betreffend die Bemessungsgrundlage). Diese Überlegungen lassen den Schluss zu, dass diese Fiktion (zwei Umsätze, die für den indirekten Stellvertreter als ein einziger Umsatz angesehen werden) eine Maxime der 6. EG-Richtlinie im Sinne der Rechtsprechung der SRK darstellt und daher ihre Berechtigung hat.