] 1977 Nr. L 145 S. 1) ergibt sich für die Lieferung von Gegenständen und aus Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie für das Erbringen von Dienstleistungen, dass diese Regelung - nicht nur für eine Warenumsatzsteuer - sondern grundsätzlich auch für das System der Mehrwertsteuer anwendbar ist (Ben Terra / Julie Kajus, A Guide to the European VAT-Directives - Commentary on the Value Added Tax of the European Community, Loseblatt, Amsterdam 1995, Teil V.3.3, S. 32 f. und Teil V.16, S. 77). Wie sich aus den erwähnten Bestimmungen ergibt, ist die Einschaltung in die Leistungskette sowohl bei jeder Lieferung von Waren als auch bei allen Dienstleistungen zu