Aus dieser Regelung lässt sich erklären, dass die direkte Stellvertretung im Bereich der Warenumsatzsteuer nur dann anerkannt wurde, wenn der direkte Stellvertreter ausdrücklich im Namen und auf Rechnung eines anderen handelte. 5.a.aa. Im Bereich der Mehrwertsteuer wird bei der indirekten Stellvertretung angenommen, dass zwei - voneinander getrennte - Umsätze vorliegen, wobei die Geschäftsbesorgung als sonstige Leistung als eine Lieferung angesehen wird, was eine Einschaltung in die Leistungskette bewirkt und für die Besteuerung als Entgelt die vom Käufer erhaltene Zahlung und die vom Auftraggeber bezahlte Kommission herangezogen wird, wobei diese Regelung