3 Im Arbeitspapier macht die X geltend, sie sei mehrwertsteuerrechtlich als Stellvertreterin anzusehen. Als «pragmatische Regelung im Einzelfall» schlägt sie vor, der ESTV Unterlagen mit folgenden Angaben periodisch zur Verfügung zu stellen: Namen und Adressen der Vermieter; Mietobjekt(e); Namen aller Mieter unter Angabe der von jedem Mieter an die X geleisteten Vergütungen; Betrag der an die Vermieter weitergegebenen Vergütungen.