Daraufhin buchen die Feriengäste das gewünschte Mietobjekt in einer Geschäftsstelle der X, einem Reisebüro oder bei einem Verkehrsverein. Die X bestätigt in der Folge dem Mieter die Buchung, wobei sie mit dem Eigentümer des Objekts vorgängig keine Rücksprache nimmt, da dieser kein Recht hat, einen Mieter abzulehnen. Die X teilt nach erfolgter Buchung dem Vermieter den Zeitraum der Belegung des Objektes mit, ohne ihm den Namen und die Adresse des Mieters bekannt zu geben. Die Rechnung für die Miete wird dem einzelnen Feriengast oder dem vermittelnden Reisebüro/Verkehrsverein von der X zugestellt.