Der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung (Objekt) schliesst mit der X einen Vertrag ab, der als «Vermittlungsvertrag» bezeichnet wird. Für jedes Jahr teilt der Eigentümer der X jene Zeiträume mit, in denen das Objekt nicht vermietet werden kann (z. B. weil der Eigentümer das Objekt während seiner Ferien selbst bewohnt). Die von den jeweiligen Eigentümern zur Verfügung gestellten Objekte werden in den Katalogen und Preislisten der X (ohne Hinweis auf die Identität des Eigentümers) öffentlich zur Vermietung ausgeschrieben. Daraufhin buchen die Feriengäste das gewünschte Mietobjekt in einer Geschäftsstelle der X, einem Reisebüro oder bei einem Verkehrsverein.