B. In der Folge übermittelte die X am 27. April 1995 der ESTV ein von ihr ausgearbeitetes Arbeitspapier, in dem sie die Geschäftstätigkeit und die damit zusammenhängende mehrwertsteuerliche Problematik aus ihrer Sicht darstellte. Gleichzeitig unterbreitete sie der ESTV einen Lösungsvorschlag, wie ihrer Auffassung nach die mehrwertsteuerliche Fragestellung zu lösen wäre. Die Tätigkeit der X kann wie folgt umschrieben werden. Der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung (Objekt) schliesst mit der X einen Vertrag ab, der als «Vermittlungsvertrag» bezeichnet wird.