Treu und Glauben. Der Verband der Schweizerischen Edelsteinbranche habe der Verwaltung eine mögliche Variante vorgestellt, die zur Berechnung des bewilligungsrelevanten Betrages von Fr. 250 000.- dienen sollte. Diese Berechnungsart sei in der Folge weder in Gesprächen mit verschiedenen Beamten noch im Korrespondenzwechsel oder zu einem anderen Zeitpunkt je in Frage gestellt worden. Die ESTV habe die Steuererhebung auf den Wert der in der Schweiz ausgeführten Be- und Verarbeitung in ihr Formular aufgenommen, was einzig den Schluss zuliesse, dass diese Steuer zum gesamten Vorsteuerüberschuss hinzugezählt werden solle.