zuzüglich 60 Tage bis zur Auszahlung des Vorsteuerüberschusses [Art. 39 Abs. 4 MWSTV, bei vorausgesetzter sofortiger Einreichung der Abrechnung durch die Steuerpflichtige] ergibt) aus, so resultiert ein Zinsausfall von rund Fr. 5532.- (Fr. 66 405.- [1/4 von Fr. 265 618.-] x 0.05 = Fr. 3320.-, geteilt durch 12 Monate, mal 5 Monate = Fr. 1383.- x 4 = Fr. 5532.-). Der so errechnete Zinsausfall geht von der äussersten Annahme aus, dass sämtliche Einfuhren jeweils am ersten Tag der entsprechenden Abrechnungsperiode erfolgt sind. Je später innerhalb der Steuerperiode die Waren eingeführt werden, desto stärker verringert sich jedoch der Zinsverlust des Fiskus.