Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige regelmässig unter anderem Diamanten der Tarifnummer 7102, Edelsteine und Schmuckstücke der Tarifnummer 7103 sowie andere hochwertige Gegenstände importiert und exportiert. Des weiteren hat der Steuerpflichtige in seinen periodischen Abrechnungen aufgrund der Umsätze mit den genannten Gegenständen regelmässig Vorsteuerüberschüsse auszuweisen, die bei der Entrichtung der Steuer auf der Einfuhr an die Eidgenössischen Zollverwaltung den Betrag von Fr. 250 000.- pro Jahr übersteigen (Art. 1 Abs. 2 Bst. a und b Verlagerungsverordnung).