Jahr. B. Am 6. April 1995 reichte die X ein Wiedererwägungsgesuch bei der ESTV ein. Sie brachte vor, aus dem von der Gesuchstellerin am 30. Dezember 1994 ausgefüllten Fragebogen gehe klar hervor, dass die fraglichen Gegenstände in erheblichem Werte auch wieder ausgeführt werden. Einem Import von ungefähr Fr. 4 Millionen stehe ein Export von ungefähr Fr. 3 Millionen entgegen. Von mangelnder Exporttätigkeit könne daher nicht gesprochen werden. Zudem hält die X dafür, sie könne für die fragliche Periode einen Vorsteuerüberschuss von Fr. 265 618.-, also mehr als Fr. 250 000.-, ausweisen.