Mehrwertsteuer. Vereinfachung des Erhebungsverfahrens. Vorsteuerüberschuss (Art. 81 Bst. f MWSTV). Verlagerungsverfahren. - Die Kompetenz des Bundesrates, gestützt auf Art. 8 Abs. 2 Bst. l UeB BV Vereinfachungen vorzusehen, beschränkt sich nicht auf den Bereich der Pauschalierungen (E. 3a).