ist. 4. Die Publikation «E» erscheint periodisch (wöchentlich) und ist durch einen gleichbleibenden Titel, fortlaufende Numerierung sowie Angabe der Erscheinungsweise äusserlich als Zeitschrift aufgemacht. Sie erfüllt insofern an sich die formellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, was unbestritten ist. Auch steht der Inhalt des Magazins als solcher - die Wiedergabe von Sendeprogrammen sowie die Vermittlung gewisser Hintergrundinformationen zu einzelnen Sendungen - einer Privilegierung nicht grundsätzlich entgegen, sind doch auch nach der Praxis der ESTV Radio- und Fernsehprogrammzeitschriften von neutralen Herausgebern zum reduzierten Satz steuerbar (vgl. Ziff.