In der von ihr im Herbst 1994 herausgegebenen Wegleitung für Mehrwertsteuerpflichtige[56] hat die ESTV in bezug auf die dem reduzierten Steuersatz unterstehenden Druckerzeugnisse einzig in Rz. 391 festgehalten, die Steuer betrage 2% bei den Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften, Bücher(n) und andere(n) Druckerzeugnisse(n) der vom EFD bestimmten Arten. (Die Wegleitung für Mehrwertsteuerpflichtige, Ausgabe 1997, enthält dieselbe Formulierung, lediglich ergänzt durch einen Hinweis auf das Merkblatt Nr. 11 über die steuerliche Behandlung von Druckerzeugnissen). bb. Im November 1994 hat die ESTV sodann die Branchenbroschüre Nr. 15 publiziert. Unter Ziff.