(...) b. Dem Gesagten zufolge ist die Stempelsteuer (Emissionsabgaben) auf den Betrag von Fr. 21 321.- nebst Zins zu 6% seit dem 13. November 1992 bis 31. Dezember 1996 und Zins zu 5% seit dem 1. Januar 1997 festzusetzen und die Beschwerde in diesem Punkt (abgesehen von einer geringfügigen Korrektur betreffend die Verzinsung) abzuweisen. In diesem Umfang ist der in der Betreibung Nr. 1406 des Betreibungsamtes O. erhobene Rechtsvorschlag zu beseitigen. Hinsichtlich der Verrechnungssteuer ist der