Führen die wirtschaftlichen Indizien zum klaren Schluss, dass eine faktische Liquidation gegeben ist, so treten die formalen Gegebenheiten wie die Statutenänderung mit Zweckänderung, Reaktivierung der Unternehmung nach erfolgter Änderung der Besitzverhältnisse und des Verwaltungsrates vor diesen tatsächlichen Verhältnissen in den Hintergrund. Bei einer Beurteilung darf dabei nicht nur auf die Aktivseite der Bilanz abgestellt werden, wie es die Beschwerdeführerin tut, sondern es sind alle Umstände, insbesondere auch die effektive Tätigkeit der Unternehmung, wie sie sich in der Erfolgsrechnung manifestiert, zu berücksichtigen.