b StG gestellt werden, sind damit vollumfänglich erfüllt. b. Mit Bezug auf die wirtschaftliche Liquidation ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin im massgebenden Zeitpunkt Ende 1987 in ihrer Bilanz unter den Aktiven Maschinen, Werkzeuge und Formen sowie Einrichtungen mit je Fr. 1.- und daneben ein Darlehen gegenüber der Muttergesellschaft B AG über Fr. 732 038.55 bilanziert hatte. Auf der Passivseite werden Eigenkapitalpositionen von insgesamt Fr. 732 041.55 ausgewiesen. Die Erfolgsrechnung weist auf der Ertragsseite als einzige Position Zinsen im Umfange von Fr. 41 564.- aus.