11 ausstehender Stempelabgaben (AS 1990 1017) vom 1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1996 6% und gemäss der neuen Verordnung vom 29. November 1996 (SR 641.153) seit dem 1. Januar 1997 5%. 3.a. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass (zivilrechtlich) sämtliche Aktien der Beschwerdeführerin zum Buchwert von Fr. 680 000.- von der B AG an K. übertragen wurden. Buchhalterisch wurden dabei sowohl die Beteiligung an der Beschwerdeführerin wie auch die damit verbundene Kaufpreisschuld über das Kontokorrent-Konto von K. ausgebucht.