ergebe (35% von Fr. 849 289.-). J. Gegen den Einspracheentscheid vom 28. Mai 1996 führt die Y AG (Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 20. Juni 1996 Beschwerde bei der Eidgenössischen Steuerrekurskommission (SRK). Sie beantragt darin die vollumfängliche Aufhebung des Einspracheentscheides betreffend Emissionsabgaben, Verrechnungssteuern, Betreibungskosten und Verzugszinsen; ferner sei die Betreibung Nr. (...) des Betreibungsamtes O. aufzuheben. Im Abweisungsfalle sei die Erledigung der Verrechnungssteuer im Meldeverfahren zu bewilligen.