Die B AG sollte dann in der Folge verkauft werden, um die erlösten Mittel für weitere Investitionen einzusetzen. Bis zum Zeitpunkt der geplanten Trennung per Ende 1987 sollte nur eine der beiden Firmen Produktion und Handel weiterführen, wobei es auf der Hand gelegen sei, diese Tätigkeiten bei der B AG zu konzentrieren, da dieses Unternehmen bei den Abnehmern der Waren entsprechend bekannt gewesen sei. Die im Eigentum der Y AG stehenden Produktionsfaktoren seien in der Folge der B AG vorübergehend ausgeliehen worden, dies seit Anfang