Bei der organisatorischen Realisierung dieses Vorhabens sei es durch die Trennung der Arbeitsgebiete zu grossen internen Problemen gekommen, so dass sich K. entschlossen habe, sich nur noch auf die Produktion zu konzentrieren und die Handelstätigkeit aufzugeben. Da die Produktionsfaktoren (Maschinen, Einrichtungen, etc.) im Besitz der Y AG gewesen seien, unter deren Namen auch produziert worden sei, hätte K. zu einem geeigneten Zeitpunkt die Y AG aus der B AG herauslösen wollen. Die B AG sollte dann in der Folge verkauft werden, um die erlösten Mittel für weitere Investitionen einzusetzen.