K. hätte ursprünglich geplant, im Sinne einer vertikalen Trennung die Produktionsstufen auf zwei verschiedene Unternehmen zu verteilen, wobei die Fabrikationstätigkeit selbst durch die B AG hätte wahrgenommen werden sollen, während die Handelstätigkeit durch die Y AG hätte ausgeübt werden sollen. Bei der organisatorischen Realisierung dieses Vorhabens sei es durch die Trennung der Arbeitsgebiete zu grossen internen Problemen gekommen, so dass sich K. entschlossen habe, sich nur noch auf die Produktion zu konzentrieren und die Handelstätigkeit aufzugeben.