D. Mit Schreiben vom 25. März 1992 an die Y AG hielt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) fest, dass sie aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Jahresrechnungen annehmen müsse, dass diese Gesellschaft seit dem 1. Januar 1987 keine Tätigkeit mehr ausgeübt habe. Gegebenenfalls ersuche sie um Bestätigung dieser Tatsache und verlangte gleichzeitig verschiedene Unterlagen. Mit Brief vom gleichen Tag an die B AG verlangte die ESTV Auskunft über die Position Beteiligungen, welche mit Fr. 680 000.- in der Bilanz zu Buche stand.