Die Y habe einen nebenamtlich betreuten Telefonanschluss. Die Aufgabe der Betreuerin beschränke sich auf die Entgegennahme von telefonischen Bestellungen. Auch hier bestehe keine Lagerhaltung und sämtliche erforderlichen Arbeiten führe die X AG aus. Die X AG habe sich immer darauf beschränkt, der Y und der Z auf den Katalogpreisen Rabatte von 37,2%, den andern Wiederverkaufskunden jedoch von 50% und mehr zu gewähren. Sie