In diese Richtung geht denn auch BGE 121 II 480 E. 2d in fine, wo das Bundesgericht bezweifelt, ob ein nicht Steuerpflichtiger einen Feststellungsentscheid verlangen könnte, die Frage allerdings letztlich offenlässt. d. Man kann sich schliesslich fragen, ob es nicht möglich wäre, eine besondere Verfügung in dem Sinne zu treffen, dass in allgemeiner und für alle Leistungserbringer gültiger Weise festgestellt würde, dass eine konkrete Luftfahrtgesellschaft steuerfrei beliefert werden darf. Die Leistenden wären diesfalls zwar weiterhin nicht aus öffentlichem Recht verpflichtet, den aus der Befreiung resultierenden Steuervorteil weiterzugeben.