MWSTV umschriebenen Leistungen an Luftfahrtgesellschaften, die hauptsächlich im internationalen Verkehr tätig sind, liegt zwar insofern eine besondere Situation vor, als die Steuerfreiheit dieser Leistungen von persönlichen Merkmalen des Leistungsbezügers abhängig gemacht wird. Es liesse sich daher die Auffassung vertreten, die Mehrwertsteuerverordnung räume den in Frage stehenden Luftfahrtgesellschaften gewissermassen ein auf dem öffentlichen Recht beruhendes subjektives Recht auf steuerfreien Leistungsbezug ein. Dies würde jedoch nichts daran ändern, dass auch die Luftfahrtgesellschaft im Sinne