Dasselbe gilt nun aber mutatis mutandis zweifellos auch bei der Mehrwertsteuer. Zwar soll diese als allgemeine Konsumsteuer nicht den Unternehmer, sondern eben den privaten Endkonsumenten belasten. Dementsprechend gehört auch das Prinzip der Steuerüberwälzung zu den systemtragenden Grundsätzen der Steuer (Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission vom 11. Juli 1996 in Sachen T. AG gegen ESTV, SRK 23/1995, E. 5a, 7b und 8, erwähnt in MWST-Journal 2/1996, S. 94; vgl. Jean-Marc Rivier, L’interprétation des règles de droit qui régissent la Taxe à la Valeur ajoutée, ASA 63, S. 356 f.).