Im Mehrwertsteuerrecht ist die Leistungsempfängerin nicht legitimiert, bei der ESTV eine Feststellungsverfügung betreffend die Frage, ob sie zum steuerfreien Leistungsbezug berechtigt ist, zu verlangen. Es besteht einzig die Möglichkeit, diesbezüglich einen Entscheid gegenüber dem Leistungserbringer zu treffen (E. 5b/cc). Auch wenn es aus Gründen der Rechtssicherheit als wünschbar erscheint, dass die ESTV in allgemeiner Weise mit einer Verfügung feststellen kann, dass eine konkrete Luftfahrtgesellschaft mehrwertsteuerfrei beliefert werden kann, so scheitert dies daran, dass keine Rechtsgrundlage für eine solche besteht;