Steuerfreie Lieferung an eine Fluggesellschaft. Ein Anspruch auf Erlass einer Feststellungsverfügung kann nur bejaht werden, wenn der Gesuchsteller ein schutzwürdiges Interesse - gestützt auf öffentliches Recht des Bundes - nachweist, ein rechtliches oder tatsächliches Interesse an der sofortigen Feststellung seines Rechts hat, dem keine erheblichen öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen, und wenn dieses schutzwürdige Interesse nicht durch eine rechtsgestaltende Verfügung (bzw. eine Leistungsverfügung) gewahrt werden kann (E. 2a-c). Der Unternehmer kann nicht kraft öffentlichen Rechts verpflichtet werden, die Mehrwertsteuer zu überwälzen.