b. Nachdem die Merkmale des Mantelhandels erfüllt sind (vgl. E. 2), gilt dies auch für die Verrechnungssteuer. Die Zwischenbilanz der X AG per 31. Juli 1989 weist ein Aktienkapital von Fr. 50 000.- und eine gesetzliche Reserve von Fr. 25 000.- auf. Der Verlust (inkl. Verlustvortrag) beträgt zu diesem Zeitpunkt Fr. 62 427.74. Wenn die gesetzliche Reserve vom Verlustvortrag in Abzug gebracht wird, ergibt sich zum Zeitpunkt des Mantelhandels ein effektiver Verlustvortrag von Fr. 37 427.74. Im Jahr 1990 erzielte die X AG einen Gewinn von Fr. 48 663.90. Mit diesem Gewinn füllte die X AG den anlässlich des Verkaufs der Beteiligungsrechte errechneten Verlustvortrag auf.