Auf jeden Fall ist für dieses Verfahren von Interesse und durch die Eidgenössische Steuerrekurskommission festzustellen, dass die X AG per Ende 1988 ihrer Warenvorräte und ihres Mobiliars entleert wurde. Erst in der Bilanz per 31. Dezember 1989 sind für Warenvorräte bzw. für Mobiliar wiederum geringe Beträge eingesetzt, die ebenfalls darauf hinweisen, dass erst nach dem Handwechsel der Beteiligungsrechte offensichtlich kleinere Investitionen in diese beiden Positionen vorgenommen wurden. Die X AG wies im übrigen in der Bilanz per 31. Dezember 1988 an Aktiven nur diverse Kontokorrentguthaben, offene Debitoren und ein Verrechnungssteuerguthaben auf.