Da die Verkaufstätigkeit für technische Artikel erfahrungsgemäss vielfach die persönliche Anwesenheit des Vertreters bei Kunden und Interessenten (z. B. zur Präsentation des Produktes oder zur Einschulung des Personals) erfordert, ist im Jahr 1989 offensichtlich keine intensive Reisetätigkeit zu verzeichnen gewesen, was wiederum gegen eine dauernde Geschäftstätigkeit spricht. Die X AG kann den geringen Umfang der angeführten Positionen in der Bilanz bzw. in der Erfolgsrechnung auch nicht damit rechtfertigen, dass die Geschäftstätigkeit zum grossen Teil bzw. sogar ausschliesslich in Frankreich ausgeübt worden wäre und wegen der in diesem Land im Vergleich zur