c. Vor allem wurde die durch die X AG nach ihrem eigenen Vorbringen ausgeführte effektive Tätigkeit im Jahr 1989, dem Jahr des Handwechsels der Beteiligungsrechte, nicht belegt. Nach den Auskünften der X AG trat circa Ende August 1988 ein wichtiger Vertreter unter Mitnahme der von ihm vertretenen Firmen aus dem Dienst der Gesellschaft aus.