Der Aufwand des Jahres 1989 weist dabei ganz offensichtlich nur Positionen auf, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gesellschaft entstanden sind (insbesondere VR-Honorare, Buchhaltung und Revision, Verwaltungsaufwand, diverse Spesen, geringe Beträge für Löhne, Gehälter und Sozialleistungen). Nach entsprechender Aufforderung durch die Eidgenössische Steuerrekurskommission konnte oder wollte die X AG die Geschäftsentwicklung im massgebenden Zeitraum (Jahre 1988, 1989 und 1990) nicht detailliert (nach einzelnen Monaten) dokumentieren, obwohl der Verwaltungsrat B diese Funktion in den Jahren 1988 bis 1990 ununterbrochen ausgeübt hat. c.