Im Rahmen des durch die Eidgenössische Steuerrekurskommission durchgeführten Instruktionsverfahrens wurde die X AG aufgefordert, die Entwicklung der Geschäftstätigkeit in den Jahren 1988, 1989 und 1990 detailliert zu dokumentieren und die Gründe für die Abschreibung der Warenvorräte und des Mobiliars auf Fr. 0.- in der Bilanz per 31. Dezember 1988 anzugeben. Mit Schreiben vom 14. November 1996 erteilte die X AG Auskünfte zu den gestellten Fragen, die ESTV nahm am 3. Dezember 1996 ihrerseits dazu Stellung. Aus den Erwägungen: