Mit förmlichem Entscheid vom 10. April 1995 stellte die ESTV fest, dass die X AG infolge des Handwechsels der Mehrheit der Aktien (Mantelhandel) sowie der Gratisliberierung von Aktienkapital Fr. 1500.- an Emissionsabgaben und Fr. 13 099.- an Verrechnungssteuern schulde. Der Betrag von Fr. 14 599.- sei unverzüglich zu entrichten, die Verrechnungssteuer sei auf den Begünstigten B zu überwälzen und ein Verzugszins von 6% sei geschuldet. Gegen diesen Entscheid erhob die X AG am 22. Mai 1995 Einsprache und beantragte die Aufhebung des Entscheides vom 10. April 1995;