Mit Schreiben vom 22. Dezember 1994 machte die X AG geltend, diese Gesellschaft sei nie inaktiv gewesen, weshalb kein Mantelhandel vorliegen würde. Der Abschluss für das Jahr 1990 weise unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von Fr. 78 355.60 bei einem operativen Gewinn von Fr. 48 663.90 immer noch einen Verlust von Fr. 26 691.70 aus und daher sei das Aktienkapital nicht einmal mehr voll gedeckt. D. Mit förmlichem Entscheid vom 10. April 1995 stellte die ESTV fest, dass die X AG infolge des Handwechsels der Mehrheit der Aktien (Mantelhandel) sowie der Gratisliberierung von Aktienkapital Fr. 1500.- an Emissionsabgaben und Fr. 13 099.- an Verrechnungssteuern schulde.