Mit dem als «Einsprache» bezeichneten Schreiben vom 3. Juni 1994 erklärte die X AG, bei dem im Jahr 1990 ausgewiesenen Reingewinn handle es sich um den operativen Jahresgewinn von Fr. 48 663.90. In der Bilanz für das Jahr 1990 würde nach wie vor ein Verlust von Fr. 26 691.70 auf Grund der Verrechnung dieses Jahresgewinns mit dem Verlustvortrag ausgewiesen werden, weshalb keine Liberierung von ungedecktem Aktienkapital durch die Gesellschaft vorgenommen worden sei. Die X AG erklärte gegenüber der ESTV am 28. September 1994, dass die Aktien der Gesellschaft seinerzeit zum tatsächlichen Wert gekauft wurden und kein Mantelhandel getätigt worden sei.