Während seiner Ferienabwesenheit sei infolge eines Versehens das Zustellcouvert weggeworfen und es sei auch der sonst übliche Eingangsstempel auf dem Einspracheentscheid nicht angebracht worden. Zurück aus den Ferien sei er zum Schluss gelangt, dass dieser mit 11. Oktober 1995 datierte Einspracheentscheid frühestens am 12. Oktober 1995 bei ihm eingetroffen sein konnte. Unter der Annahme, dass der Einspracheentscheid frühestens am 12. Oktober 1995 eingetroffen sei, habe er die 30tägige Frist richtig berechnet und die Beschwerde rechtzeitig eingereicht.