Antrag zu enthalten und die zu seiner Begründung dienenden Tatsachen anzugeben. Eine kurze Begründung genügt, sofern aus ihr hervorgeht, in welchen Punkten und aus welchen Gründen der Entscheid angefochten wird. In bezug auf die Begehren wird nicht verlangt, dass diese ausdrücklich aufgeführt werden, doch müssen sie aus der Begründung klar hervorgehen (E. 5.b). Beurteilung des vorliegenden Falls (E. 5.c).