1 Kopie des Antwortschreibens des Beschwerdeführers - welche bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung innerhalb der gesetzlichen Frist von Art. 39 Abs. 1 StG einging - auf die einem Zivilgericht zugestellte Eingabe der Verwaltung den materiellen Voraussetzungen einer Beschwerde. Der Beschwerdeführer musste daher die Möglichkeit erhalten, seine Beschwerde zu verbessern (E. 2.a-b). In bezug auf das widersprüchliche Verhalten der Verwaltung gelten dieselben Bedingungen, mutatis mutandis, welche durch die Rechtsprechung des BGer auf dem Gebiete der durch die Verwaltung erteilten Zusicherungen und Auskünfte entwickelt wurden. Die vorliegende Beschwerde