die Personensicherheitsprüfungen;d. die Massnahmen zum Schutz der Bundesbehörden, der völkerrechtlich geschützten Personen sowie der ständigen diplomatischen Missionen, der konsularischen Posten und der internationalen Organisationen.» [6] Art. 260ter (Kriminelle Organisation) Strafgesetzbuch lautet:«1 Wer sich an einer Organisation beteiligt, die ihren Aufbau und ihre personelle Zusammensetzung geheim hält und die den Zweck verfolgt, Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern,wer eine solche Organisation in ihrer verbrecherischen Tätigkeit unterstützt,wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.2