Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das internationale Diplomatenrecht, auch wenn es keine spezifischen Regeln betreffend die sicherheitspolizeilichen Kontrollen von Diplomaten kennt, jedenfalls solche Kontrollen bei akkreditierten Diplomaten im Falle eines ernsten, dringenden Verdachts akzeptiert, aber dass eine nicht anlassbezogene, generelle Überprüfung aller designierten ausländischen diplomatischen Vertreter der diesen geschuldeten Achtung widerspricht und unverhältnismässig erscheint. Zudem ist die systematische, präventive Überprüfung dieser Personen auf die vom BWIS erfassten Deliktsgruppen hier schwerlich mit